Diese Rechtsverordnung trifft nähere Regelungen zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden, von offenen Parkplätzen und bei grundlegenden Dachsanierungen von Gebäuden sowie zu möglichen Ersatzmaßnahmen und deren Vollzug.
Wir unterstützen mit der notwendigen Sachanalyse, sammeln und strukturieren die entsprechenden Daten und helfen Ihnen dabei diese Verordnung umzusetzen und gegebenenfalls auch abzuwenden.
Erfahrungsgemäß sind viele betroffene Dienstleister und Endkundinnen und -kunden mit dieser Thematik überfordert. Wir werden auch Ihnen helfen können und bringen Licht ins Dunkel des Paragraphendschungels.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir erklären Ihnen die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Wege zu einer Lösung.