Energieausweise

Im Gebäude Energie Gesetz Teil 5 sind die Grundlagen des Energieausweises definiert. Es gibt die einfachen Energieverbrauchsausweise und die wesentlich arbeitsaufwändigeren Energiebedarfsausweise. Bei uns bekommen sie den für Ihr Gebäude passenden.

Energiebedarfsausweis
gemäß §81 GEG

Bei dieser Form des Energieausweises wird der Gebäudeenergiebedarf in einem recht aufwendigen Verfahren berechnet. In der Regel wird dieser Ausweis benötigt, wenn das Gebäude nicht die Maßgaben der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 erfüllt oder beispielsweise nach einem langen Leerstand wieder genutzt wird.

Energieverbrauchsausweis
gemäß §82 GEG

Energie-verbrauchsausweis
gemäß §82 GEG

Die Ausstellung dieses Ausweises erfolgt auf Grundlage des erfassten Endenergieverbrauches. Den zu verwendenden Verbrauchsdaten sind mindestens die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen, der die jüngste Abrechnungsperiode einschließt, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf. Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude können unter Umständen zu einer Erfüllung der Vorgaben beitragen.