Bundesförderprogramm

Das Bundes­ministerium für Wirt­schaft und Energie (BMWi) bietet ab sofort die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Sie gilt für alle Wohn­gebäude, zum Beispiel für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das neue Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude kurz „BEG“ wurde mit dem Ziel etabliert, Struktur und Klarheit in den Förderdschungel des Bundes zu bringen. Wie bei jedem Neustart sind auch hier viele Fragen offen und Unklarheiten an der Tagesordnung. Die erste wichtige Erkenntnis ist und bleibt aber die Tatsache, dass Sie VOR Vorhabensbeginn einen Antrag stellen müssen, um die Förderung nicht zu gefährden.

Ob Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) oder Heizungsoptimierung – es gibt umfangreiche Fördermöglichkeiten. Auch unsere Leistung als Energie Effizienz Experten, ob in der Beratungs-, Planungs-, oder Baubegleitungsphase, wird umfangreich vom Bund gefördert.

Sprechen Sie uns an. Jede Ausgangssituation ist unterschiedlich und erfordert eine gesonderte Betrachtung.

Einzuhaltender Rahmen

Anhand des Nachweisverfahrens wird die Einhaltung des Höchstwertes für den Jahres-Primärenergiebedarf sowie der Anforderungen an die wärmeschutztechnische Qualität der Gebäudehülle geprüft. Der Jahres-Primärenergiebedarf beinhaltet die Bedarfe für Heizung, Warmwasser, Klimatisierung und Beleuchtung, wobei eine Bewertung der zusätzlichen Energiemengen für Gewinnung, Umwandlung und Verteilung, d. h. für die vorgelagerten Prozessketten außerhalb des Gebäudes, berücksichtigt wird. Das maßgebliche Regelwerke für die Berechnung des Wertes ist die DIN V 18599.

Wir erstellen für Sie den GEG / GModG-Nachweis unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Fassung des GEG / GmodG sowie ggf. darüber hinausgehender Anforderungen, die sich z. B. aus einer angestrebten Förderung für energieeffizientes Bauen ergeben. Darüber hinaus optimieren wir zusammen mit dem Planungsteam die Energiebilanz für das gesamte Gebäude.

Im Rahmen des GEG-Nachweises ist zusätzlich nachzuweisen, dass der sommerliche Wärmeschutz von Aufenthaltsräumen die Anforderungen der DIN 4108 erfüllt. Wir bemessen die hierfür erforderlichen Sonnenschutzmaßnahmen.

Lassen Sie uns gemeinsam loslegen!

Weitere Leistungen

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